In-House & zertifizierte Entspannungsangebote für Unternehmen

Gönnen Sie Ihrem Team eine wohltuende Auszeit mitten im Arbeitsalltag.

 Mit meinen In-House Bowen – Anwendungen und zertifizierten Entspannungskursen(nach §20 SGB V) unterstützen Sie die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation Ihrer Mitarbeiter – ohne organisatorischen Aufwand für Ihr Unternehmen.

Gesunde Mitarbeiter. Starke Unternehmen


Warum mein Firmenangebot?

  • Die Anforderungen an Mitarbeiter steigen kontinuierlich
  • Fachliche Zertifizierung (BGM) & langjährige Erfahrung
  • Sanfte Methoden für nachhaltige Stressreduktion
  • Flexible Gestaltung – passend zu Team, Zeit und Budget

Stressreduktion & Regeneration für Mitarbeiter

Meine Anwendungen fördern innere Ruhe, reduzieren Stress und unterstützen die natürliche Regeneration. Ideal für Büro-und Außendienstteams.


Wertschätzung, die wirklich ankommt

Schenken Sie Ihrem Team spürbare Anerkennung. Mit individuellen Anwendungen zeigen Sie Wertschätzung, die nachhaltig wirkt.


Flexibel & teamorientiert

Egal, ob Einzelbüro, Meetingraum oder Ruheraum – ich passen mich an die vorhandenen Räumlichkeiten an. Jede Anwendung ist individuell, effizient und stressfrei planbar.


Kleine Auszeit. Große Wirkung.


Mein Angebot für Unternehmen

Ich biete zwei komlementäre Lösungen,

die sich perfekt kombinieren lassen:


In–House                            Bowen – Anwendung


Sanfte, körperzentierte Bowen-Impulse für einzelne Mitarbeiter.

  • Dauer: 45-60 Minuten pro Person
  • Vor Ort im Büro, Meeting-oder Ruheraum
  • Aufbau, Abbau und Anfahrt inklusive
  • Individuelle Anwendungen für jedes Teammitglied

Krankenkassenzertifizierte    Entspannungskurse


Meine Präventivkurse nach        §20 SGB V sind zertifiziert und können als BGM Maßnahme geltend gemacht werden.

  • Progressive Muskelentspannung(PME)  und Autogenes Training
  • Als Gruppenkurse
  • Geeignet für Mitarbeiter, Führungskräfte, Behörden          und Firmen
  • Kurzsfristig und flexibel buchbar

Firmenpakete & Preise

Rechtliche Hinweise & steuerliche Einordnung